Wissen · Rechner
Ehegatten-Splitting vs. Einzelveranlagung
Schnelle Schätzung nach §32a EStG (offizielle BMF-Tarifformeln). Ohne Kirchensteuer, ohne Soli, ohne Kinderfreibetrag — für den groben Vergleich reicht das in den meisten Fällen. Verbindliche Berechnung: Steuermanager24 beim Anlegen des Steuerfalls.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) beider Ehegatten
Einzelveranlagung (beide zvE getrennt)
Steuer Ehegatte 112.509 €
Steuer Ehegatte 22.927 €
Summe15.436 €
Zusammenveranlagung (Splitting)
Splitting-Verfahren2 × Steuer(½ × Gesamt-zvE)
Steuer gesamt14.640 €
Splitting spart 796 € pro Jahr
Empfehlung ohne Gewähr — bei Grenzfällen (Progressionsvorbehalt, Verlustausgleich zwischen Ehegatten, Kinderfreibetrag vs. Kindergeld) kann das Ergebnis abweichen.
Berechnung nach §32a EStG (Grundtabelle) und §32a Abs. 5 EStG (Splittingtarif) mit den offiziellen BMF-Tarifformel-Parametern für VZ 2024 und 2025. Der Rechner berücksichtigt keine Kirchensteuer, keinen Solidaritätszuschlag, keine Kinderfreibeträge und keine Progressionseinkünfte. Für die verbindliche Berechnung nutzen Sie bitte den Steuerfall in Steuermanager24 oder Ihren Steuerberater.