Steuerjahr 2021 – Homeoffice-Pauschale & Soli-Wegfall
2021 wurde die Homeoffice-Pauschale erstmals eingeführt: 5 € pro Tag, maximal 600 € pro Jahr (120 Tage). Sie gilt auch ohne separates Arbeitszimmer und ist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag enthalten — wirkt sich also nur aus, wenn Werbungskosten insgesamt über 1.000 € liegen. Der Solidaritätszuschlag entfiel für rund 90 % aller Steuerpflichtigen (Freigrenze 16.956 € Einkommensteuer für Ledige, 33.912 € für Zusammenveranlagte).
Für 2021 kann noch freiwillig abgegeben werden — Frist 31.12.2025. Homeoffice-Tage, Corona-Kinderbonus (150 €) und erhöhte Behinderten-Pauschbeträge sind die häufigsten Nachtrags-Themen.
- ✓Homeoffice-Tage rekonstruieren (Kalender, Zeiterfassung, Team-Chats als Beleg)
- ✓Übungsleiter- (3.000 €) und Ehrenamtspauschale (840 €) prüfen — beide 2021 angehoben
- ✓Behinderten-Pauschbeträge: verdoppelt gegenüber 2020
- ✗Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale für denselben Tag doppelt ansetzen — nicht zulässig
Steuerjahr 2022 – Energiepreispauschale & höhere Pauschbeträge
2022 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum Jahresanfang von 1.000 € auf 1.200 € erhöht und der Grundfreibetrag auf 10.347 € angehoben. Alle Erwerbstätigen erhielten im September die Energiepreispauschale (EPP) von 300 € brutto — steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer stieg auf 38 Cent. Arbeitgeber durften eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € (bis Ende 2024) zahlen.
Für 2022 läuft die freiwillige Abgabe-Frist bis 31.12.2026. Wer 2022 im Homeoffice arbeitete oder eine EPP über die Lohnabrechnung erhielt, sollte die Steuererklärung prüfen — die EPP kann bei niedrigen Einkommen teils zurückgeholt werden.
- ✓Erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 €) berücksichtigen
- ✓Entfernungspauschale ab 21. km mit 38 Cent (statt 35) ansetzen
- ✓Inflationsausgleichsprämie steuerfrei prüfen (Arbeitgeber-Nachweis)
- ✗EPP als steuerfrei behandeln — sie ist einkommensteuerpflichtig
Steuerjahr 2023 – Sparerpauschbetrag verdoppelt, PV steuerfrei
2023 verdoppelte sich der Sparerpauschbetrag auf 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagte) — Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual angehoben. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag stieg auf 1.230 €, der Grundfreibetrag auf 10.908 €. Neu und wirtschaftlich hochrelevant: Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerbefreit (rückwirkend zum 01.01.2022) und beim Kauf mit 0 % Umsatzsteuer belegt (ab 01.01.2023). Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft entfristet und auf 6 € pro Tag / max. 1.260 € (210 Tage) erhöht — jetzt zusätzlich zu einem Arbeitszimmer möglich.
Für 2023 läuft die freiwillige Abgabe bis 31.12.2027. Pflichtabgabe war der 30.09.2024 — verspätete Abgabe möglich, aber ggf. mit Verspätungszuschlag. Wer eine PV-Anlage hat, sollte die Umstellung dringend prüfen: keine EÜR mehr nötig.
- ✓Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 € nutzen
- ✓Homeoffice-Pauschale 6 € × Tage, max. 1.260 € ansetzen
- ✓PV-Einnahmen und -Investitionen aus EÜR entfernen (Anlagen bis 30 kWp)
- ✓Ausbildungsfreibetrag 1.200 € (vorher 924 €) prüfen
- ✗Vorsteuer aus PV-Anlagen nach 2023 geltend machen — bei 0 % USt entfällt der Vorsteuerabzug
Vergleich der wichtigsten Werte 2021 – 2023
Zum Nachschlagen: Die Kern-Kennzahlen der drei Jahre auf einen Blick. Grundfreibetrag 2021: 9.744 € · 2022: 10.347 € · 2023: 10.908 €. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2021: 1.000 € · 2022: 1.200 € · 2023: 1.230 €. Sparerpauschbetrag 2021 & 2022: 801 € / 1.602 € · 2023: 1.000 € / 2.000 €. Homeoffice-Pauschale 2021 & 2022: 5 € / max. 600 € · 2023: 6 € / max. 1.260 €. Entfernungspauschale ab 21. km 2021: 35 Cent · 2022 & 2023: 38 Cent.
Wichtig für die Rechenprüfung: Werte des jeweiligen Jahres verwenden, nicht die aktuellen. ELSTER und wir prüfen automatisch — Papier-Formulare sind hier fehleranfällig.
Rückwirkend abgeben — was heute noch geht
Freiwillige Abgabe ist vier Jahre lang möglich. Stand heute (Juli 2026) können Sie also noch die Erklärungen für 2021, 2022, 2023 und 2024 einreichen. Frist 2021 ist der 31.12.2025 (bereits abgelaufen für rein freiwillige Abgabe — Ausnahmen bei Antragsveranlagung mit Verlusten möglich), 2022 läuft bis 31.12.2026, 2023 bis 31.12.2027.
Wer im Homeoffice arbeitete, ins Ausland pendelte, umzog, geheiratet hat oder Kinder bekam, findet fast immer Erstattungspotenzial. Die Steuermuster in Steuermanager24.de prüfen jedes Jahr auf die genau passenden Regeln.
Die Frist für 2021 ist am 31.12.2025 abgelaufen. Freiwillige Abgabe ist grundsätzlich nicht mehr möglich; Sonderregeln gelten nur bei ausdrücklicher Antragsveranlagung mit Verlustvortrag oder Berichtigung von Amts wegen.
Was Nutzer uns dazu am häufigsten fragen
Muss ich für ein altes Jahr die alten Formulare verwenden?
Ja. Das jeweilige Steuerjahr hat sein eigenes ELSTER-Formular mit den zu dem Zeitpunkt geltenden Werten. Bei uns wird die Formularlogik automatisch pro Jahr geladen.
Kann ich die Homeoffice-Pauschale und ein Arbeitszimmer gleichzeitig geltend machen?
Ab 2023 ja — die Pauschale wurde dauerhaft neben einem echten Arbeitszimmer zugelassen. Für 2021 und 2022 war das ein Entweder-oder.
Wirkt sich die PV-Steuerfreiheit auch auf die Umsatzsteuervoranmeldung aus?
Ja. Ab 2023 gilt 0 % USt beim Kauf einer PV-Anlage bis 30 kWp — kein Vorsteuerabzug mehr, aber auch keine Regelbesteuerungs-Option nötig. Für Bestandsanlagen mit Regelbesteuerung ändert sich nichts automatisch.
Rückwirkend abgeben mit KI-Prüfung
Wir laden das passende Regelwerk pro Jahr automatisch — Sie füllen aus, wir prüfen gegen 480+ Steuermuster und Ihr eigener oder unser Steuerberater (steuermanager24) gibt frei.
Allgemeine Informationen zu Rechtsständen der Jahre 2021 – 2023 nach deutschem Steuerrecht. Ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich zugelassene Berufsträger nach §§ 3, 3a StBerG.