Hilfe · 6 Fragen
Fristen, Bescheid & Einspruch
Abgabefrist, Verspätung, Bescheidprüfung, Einspruch, Änderungsanträge.
Phase · Nachgang
Bescheid & Einspruch
Bescheidprüfung, Einspruch, Änderungsanträge, Folgejahr.
Was ist ein Änderungsantrag (§ 172 AO)?
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Nach Ablauf der Einspruchsfrist noch nicht zu spät: Bei offensichtlichen Rechenfehlern des Finanzamts (§ 129 AO), bei nachträglich bekannten Tatsachen (§ 173 AO) oder bei „schlichter Änderung“ (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO) kann der Bescheid noch korrigiert werden. Wir prüfen, welche Norm greift.
Muss ich einen Einspruch begründen?
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Formal nein — die Begründung kann nachgereicht werden. Ohne Begründung entscheidet das Finanzamt aber „im Blindflug“; wir liefern immer eine Kurz-Begründung + Anlagen.
Was passiert nach Einspruch?
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Das Finanzamt prüft neu, kann Ihnen recht geben (Änderungsbescheid), zurückweisen oder eine „verbösernde Entscheidung“ androhen (dann können Sie den Einspruch zurücknehmen). Wir tracken den Verlauf und schlagen jeweils den nächsten Schritt vor.
Kann ich klagen?
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Ja, binnen eines Monats nach Einspruchsentscheidung vor dem Finanzgericht (§ 47 FGO). Kein Anwaltszwang in erster Instanz. Wir stellen die Musterklageschrift bereit; die Vertretung übernimmt ein Berufsträger — Ihr Berater oder unser Inhouse-Berater.
Phase · Abgeben
ELSTER & Fristen
Freigabe, ELSTER-Übermittlung, Fristen, Zahlung.
Wie behalte ich alle Fristen im Blick?
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Das Cockpit zeigt personalisierte Fristen (Pflicht, Antrag, USt-VA, LSt-Anmeldung, Bescheidprüfung). E-Mail- und Push-Erinnerungen ab 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf.
Verspätungszuschlag — wie hoch?
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Nach § 152 AO: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 €. Bei mehrmonatiger Verspätung ist er festsetzbar; wir helfen mit Musterschreiben bei Nachlassantrag.
Ihre Frage ist nicht dabei?
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